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Mittelrheinbrücke
Englert:
Entscheidung ist Erfolg einer langfristig angelegten
Überzeugungsarbeit
Der Beschluss des Welterbekomitees und die Berichte
über den Verlauf der Sitzung bestätigen den Kurs der Landesregierung,
die stets auf eine volle Kooperation mit dem Welterbezentrum und dem
Welterbekomitee gesetzt hat. Wir möchten Ihnen die Möglichkeit geben,
sich umfassend über die Entscheidung und die zugrunde liegenden
Gutachten zu informieren.
Zur Diskussion um die Frage, wer nun von wem die
Erstellung eines Masterplanes erwartet, erläutert Staatssekretär
Siegfried Englert: „Gegenüber dem Welterbekomitee wurde vom Land immer
betont, dass die Brücke nur ein Baustein zur Weiterentwicklung der
Welterbestätte ist. Das Welterbekomitee nimmt jetzt den Vorschlag der
Landesregierung auf, einen Masterplan zu entwickeln und umzusetzen.
Gerne empfehlen wir hierzu die Lektüre der Visualisierungsstudie (S.
185 und 186)“. Zitat wörtlich daraus: „(…) Die geplante Rheinbrücke
kann in diesem Sinne einem veränderten Selbst- und Raumverständnis
Ausdruck verleihen, das die Sicherung und Weiterentwicklung des
Welterbebereiches in einer integrierten sowie zusammenhängenden und
nachhaltigen Raumentwicklung sieht und das für die Vermeidung
wirtschaftlicher und sozialer Divergenzen der beiden Rheinseiten
essentiell ist. (…)“
Die Landesregierung teilt diese Auffassung.
Folgende weitere Materialien stehen Ihnen ab
sofort im Internet zur Verfügung:
-
Gutachten zur Beurteilung der visuellen Auswirkungen des Projektes in
deutscher und englischer Sprache, Projektinformationen sowie ein
Kurzfilm in englischer Sprache unter
http://www.isl.rwth-aachen.de/institut_projekt_detail.php?id=101
-
weiterer Direktlink zum Film unter
www.v-cube.de/pal.wmv
Der Beschlusstext (s.u.) wurde für
Arbeitszwecke des Landes dokumentiert und ist kein amtliches Dokument
bzw. keine Übersetzung der UNESCO. Diese Unterlagen geben den
aktuellen Kenntnisstand des Landes wider. Die offiziellen Unterlagen
wird die UNESCO zur Verfügung stellen!
Folgende Hinweise zu dem Beschluss, der in der
Sprache internationaler Institutionen abgefasst ist:
1. In
Ziffer 3 des Beschlusses wird die Vorlage aller eingeforderter
Unterlagen ausdrücklich bestätigt.
2. Das
Welterbekomitee bestätigt in Ziffer 4 den sensiblen Charakter der
Landschaft insgesamt, kommt aber gleichwohl zu dem Ergebnis, dass die
Eingriffsintensität im für den Abschnitt, in dem er Brückenbau
vorgesehenen ist (Wellmich / Fellen) weniger ausgeprägt ist. Es
schließt sich damit der in der Visualisierungsstudie vertretenen
Position an.
3. Auch
nach Auffassung des Welterbekomitees ist die Brücke die ökonomisch
günstigste Variante (Ziffer 4).
4.
Gegenüber dem Welterbekomittee wurde vom Land immer betont, dass die
Brücke nur ein Baustein zur Weiterentwicklung der Welterbestätte ist.
Das Welterbekomitee nimmt den Vorschlag auf, einen Masterplan zu
entwickeln und umzusetzen (Ziffer 5.1. und 6).
5. In
Ziffer 5.2. wird die intensive Kooperation zwischen Land und
Welterbekomitee betont, verbunden mit der Erwartung, in den nun
möglichen Planungsprozess eingebunden zu bleiben.
Englisch
The
World Heritage Committee,
1.
Having examined
Document
WHC-10/34.COM/7B,
2.
Recalling
Decision
33 COM 7B.104,
adopted at its 33rd session (Seville, 2009),
3.
Acknowledges
the receipt of the full Environmental Impact
Assessment, the new Traffic Evaluation
of bridge, tunnel and ferries and the Visual Impact Assessment
supplied by the State Party;
4.
Notes
that
a) the Environmental Impact Assessment clearly
demonstrates the overall sensitivity of the Rhine Valley landscape and
the adverse impact that the proposed bridge would have on the cultural
landscape,
b) the traffic evaluation demonstrates that the
bridge represents the most economically favourable solution, and
c) the Visual Impact Study demonstrates that,
if the valley north of St. Goar and St. Goarhausen is in some way of
lesser importance to the overall Outstanding Universal Value of the
property than the area immediately to its south, then the bridge could
be considered acceptable in visual terms;
5.1 Also notes that the State Party
considers that it is essential that a “master plan” for the property
is developed as ‘the planned Rhine bridge represents only one building
block of many in this context of necessary measures’;
5.2 In view of the intense cooperation
undertaken to preserve the OUV and the detailed information provided
so far, requests to continue the close dialogue in the course of the
now starting national planning process;
6. Considers that it is essential that
any development of the valley not only sustains Outstanding Universal
Value but also contributes to the overall sustainable development of
the property, and that a Master Plan should be developed setting out a
vision for the property and how it will be realized over the next few
decades and thus setting out the further measures that might be
associated with a new bridge;
7. Acknowledges receipt of the draft
Statement of Outstanding Universal Value that will be reviewed by
ICOMOS and presented to the World Heritage Committee at its 35th
session;
8. Further requests the State Party to
submit to the World Heritage Centre by 1 February 2011 a report
on the progress of the Master Plan, for examination by the World
Heritage Committee at its 35th session in 2011.
Deutsch
Entscheidung: 34 COM 7B.87
Das
Welterbekomitee,
1.
Prüfte das Dokument WHC-10/34.COM/7B,
2.
Erinnert an die Entscheidung 33 COM 7B.104, die bei
seiner 33. Sitzung (Sevilla, 2009) getroffen wurde,
3.
Bestätigt den Erhalt der vollständigen
Umweltverträglichkeitsprüfung, der neuen Verkehrsbewertung der Brücke,
des Tunnel und der Fähren, sowie der Prüfung auf visuelle
Beeinträchtigung vom Vertragsstaat;
4.
Stellt fest, dass
a) die Umweltverträglichkeitsprüfung
eindeutig den sensiblen Charakter der Rheintallandschaft und die
möglichen negativen Auswirkungen der vorgeschlagenen Brücke auf die
Kulturlandschaft aufzeigt,
b) die Verkehrsbewertung ergibt, dass die Brücke die ökonomisch
günstigste Lösung darstellt, und
c) die Prüfung auf visuelle Beeinträchtigung zeigt, dass das Tal
nördlich von St. Goar und St. Goarhausen in gewisser Weise weniger
bedeutend für den Aussergewöhnlichen Universellen Wert der
Welterbestätte als Ganzes ist als das Gebiet direkt im Süden und daher
die Brücke visuell akzeptabel wäre;
5.1 Stellt auch fest, dass der Vertragsstaat der
Meinung ist, dass die Entwicklung eines „Masterplans” für die
Welterbestätte als erforderlich angesehen wird, denn ‚die geplante
Rheinbrücke stellt nur einen Baustein vieler in diesem Zusammenhang
notwendiger Massnahmen dar’;
5.2 Angesichts der intensiven Kooperation, die unternommen wurde,
um den OUV zu bewahren und den bisher vorgelegten detaillierten
Informationen erwartet sie eine Fortsetzung des engen Dialogs im
Verlauf des nun beginnenden nationalen Planungsprozesses;
6. Ist der Meinung, dass es von essentieller Bedeutung
ist, dass jede Entwicklung des Tals nicht nur den Aussergewöhnlichen
Universellen Wert erhält, sondern auch zur allgemeinen
umweltverträglichen Entwicklung der Welterbestätte beiträgt. Daher
soll ein Masterplan zur Darlegung einer Vision für das Gebiet
entwickelt werden, der auch die Umsetzung in den kommenden Jahrzehnten
und somit weitere Massnahmen aufzeigt, die mit dieser neuen Brücke
verbunden werden könnten;
7. Bestätigt den Erhalt des Entwurfs einer Erklärung zum
Aussergewöhnlichen Universellen Wert, der von ICOMOS geprüft und dem
Welterbekomitee bei seiner 35. Sitzung vorgelegt wird;
8. Fordert den Vertragsstaat auf, dem Welterbezentrum
bis zum 1. Februar 2011 einen Sachstandsbericht zur Entwicklung
des Masterplans zwecks Prüfung durch das Welterbekomitee bei seiner
35. Sitzung in 2011 vorzulegen.
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